Fähigkeitsausweis
«Strahlenschutz Urologie»

Der Fähigkeitsausweis « Strahlenschutz Urologie » wurde im Juli 2025 eingeführt. Alle Titelträger des Facharzttitels Urologie haben diesen Fähigkeitsausweis automatisch erhalten (automatischer Eintrag in den einschlägigen Ärzteverzeichnissen im Juli 2025).

Dasselbe trifft auch für alle angehenden Urologen zu, welche die Weiterbildung zum Facharzttitel Urologie bis 30.6.2028 abschliessen (= automatische Vergabe des FA Strahlenschutz und entsprechender Eintrag in den Ärzteverzeichnissen bei der Titelvergabe des Facharztes Urologie).

Was gilt ab 1.7.2028:

Wer die Weiterbildung zum Facharzttitel Urologie ab 1. Juli 2028 abschliesst, muss für den Titelantrag (beim SIWF), anstatt des bisher geforderten Nachweises der Sachkunde für Dosisintensives Röntgen), obligatorisch den Fähigkeitsausweis « Strahlenschutz Urologie » erwerben.

Vorgehen in zwei Schritten:

1. Vor dem Titelantrag für den Facharzt Urologie:

  • Im letzten Jahr der Weiterbildung (!) Das Weiterbildungsprotokoll / Antragsformular für den Fähigkeitsausweis « Strahlenschutz Urologie» ist vollständig ausgefüllt und vom offiziellen Leiter der aktuellen Weiterbildungsstätte (gemäss SIWF-Register) unterzeichnet an die Fachgesellschaft zu übermitteln (welcome@swissurology.ch).
  • Die Fachgesellschaft stellt auf dieser Basis eine Bestätigung aus, dass die Anforderungen für den « Fähigkeitsausweis Strahlenschutz Urologie» erfüllt sind. Diese ist dem Titelgesuch bei SIWF obligatorisch beizulegen.

2. Nach Erteilung der Titels Facharzt Urologie:

  • Die Fachgesellschaft stellt den obligatorischen Fähigkeitsausweis Strahlenschutz aus, respektive lässt diesen via das SIWF in den einschlägigen Ärzteverzeichnissen eintragen.

Nützliche Dokumente