Das Recht des Patienten

Standesordnung

Das Verhalten jedes Mitglieds der SGU hat mit der Würde des Arztberufes übereinzustimmen. Wegweisend ist die Standesordnung der FMH, welche eben dieses Verhalten gegenüber den Patienten und Patientinnen, den Kollegen und Kolleginnen, den anderen Partnern im Gesundheitswesen sowie das Verhalten in der Öffentlichkeit regelt.

Aufklärungspflicht

Der Facharzt ist verpflichtet, den Patienten über die Technik, Alternativen, den Verlauf der Operation sowie der gängigen Komplikationen aufzuklären. Es ist jedoch nicht möglich, den Eingriff bis ins letzte Detail zu erklären. Auch muss sich der Patient bewusst sein, dass jeder medizinische Eingriff ein Risiko darstellt. die Arzt-Patienten-Beziehung baut auf Vertrauen auf. Der Patient muss soviel Vertrauen haben, dass er in der Lage ist, alle Fragen stellen zu können. Die vom Arzt erteilten Antworten müssen vollumfänglich befriedigen. Die chirurgischen Techniken haben enorme Fortschritte zu verzeichnen. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass es insbesondere in der MedizinGrenzen gibt. Vor jeder Operation muss der Patient eine Einverständniserklärung unterschreiben als Beweis, dass die Information über den geplanten Eingriff eingehend und fachkundig durchgeführt wurde und der Patient einverstanden ist, dass der Eingriff so durchgeführt wird.

Werbung

Direkte Werbung ist den Fachärzten untersagt. Erlaubt ist jedoch, die Spezialgebiete sowie die erworbenen Erfahrung und Kenntnisse bekanntzugeben.

Was, wenn etwas schief geht?

  • Wenn Sie mit dem Ergebnis der Operation nicht zufrieden sind, vorausgesetzt, Ihre Erwartungen waren realistisch, sollten Sie zunächst mit Ihrem Operateur darüber sprechen. In der Regel können dabei Lösungen gefunden werden.
  • Wenn Ihr Operateur kein Verständnis für Ihre Beschwerde hat oder wenn Sie das Vertrauen verloren haben, wenden Sie sich an einen anderen Facharzt.
  • Wenn Sie jedoch einen Kunstfehler vermuten, können Sie sich an die aussergerichtliche Gutachterstelle der FMH oder an einen anderen Arzt wenden, der Ihnen ebenfalls ein Gutachten erstellt, welches bei einer Gerichtslage verwendet werden kann.